Artikel zum Thema: Einlagenrückzahlung
Geringeres Mindestkapital bei GmbH - Möglichkeiten durch eine Kapitalherabsetzung
August 2013
Seit 1. Juli 2013 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH anstatt bislang 35.000 € nur mehr 10.000 € . Für bestehende GmbHs gibt es daher die Möglichkeit, durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung Gelder außerhalb einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter auszuzahlen. Dies kann vor allem auch steuerlich...
Senkung Mindestkapital für GmbH geplant
Mai 2013
Der Begutachtungsentwurf des Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes 2013 sieht eine wesentliche Änderung bei den Kapitalerfordernissen für GmbHs vor. Zur Erhöhung der Attraktivität dieser Gesellschaftsform soll ab 1.7.2013 das Mindeststammkapital von derzeit 35.000 € auf 10.000 € sinken . Der bar aufzubringende...
Highlights aus dem Körperschaftsteuerprotokoll 2009
November 2009
Im aktuell veröffentlichten Körperschaftsteuerprotokoll 2009 hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung zu ausgewählten Fragestellungen dargelegt. Einige seien nachfolgend kurz dargestellt. Teilwertberichtigung von unverzinslichen Darlehen im Konzern : gewährt eine Muttergesellschaft ein unverzinsliches Darlehen an ihre Tochter so ist dies...
Eigenkapitalersatzrecht oder die Grenzen der Finanzierungsfreiheit
November 2007
Das Eigenkapitalersatzrecht ist Anfang 2004 in Kraft getreten und stellt daher keine ganz neue Rechtsmaterie mehr dar. In der Praxis haben sich aber erst in jüngerer Vergangenheit die Verfahren gehäuft, bei denen Gesellschafter zu Rückzahlungen verpflichtet wurden. Aufgrund der hohen praktischen Bedeutung in Folge der teilweise chronisch schwachen...
Evidenzkonto gem. § 4 Abs. 12 Z 3 EStG als "Beilagen-Stiefkind" zur Körperschaftsteuererklärung
Februar 2007
Seit 1. Jänner 1996 besteht die gesetzliche Verpflichtung, der jährlichen KöSt-Erklärung das (Kapital-) Evidenzkonto als Beilage anzuschließen, was in der Praxis allerdings selten erfolgt, zumal diese vom Finanzamt nicht urgiert wird. Grund dafür ist, dass die Beilage nicht im Interesse des Fiskus, sondern der Gesellschafter...