Management-Info - Archiv

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Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 1

November 2016

Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), welches bereits im Dezember 2014 beschlossen worden war, setzt vor allem EU-Vorgaben um und hat zum Ziel, die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Bestimmungen anzugleichen (Stichwort Einheitsbilanz ). Betroffen von den umfangreichen Neuerungen sind vor allem Gesellschaften mit...

Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 1

Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 2

November 2016

Änderungen bei Rückstellungen - Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen Es wird komplexer! Durch das RÄG 2014 kommt es bei der Bewertung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen zum Ansatz mit dem Erfüllungsbetrag (bisher Rückzahlungsbetrag), welcher bestmöglich zu schätzen ist. Bei der Bewertung...

Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 2

Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 3

November 2016

Weitere wichtige Änderungen durch das RÄG 2014 Neben den ausgewählten Highlights des RÄG 2014 sind vor allem folgende Änderungen von Bedeutung. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze: Kodifizierung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und des wirtschaftlichen Gehalts , wobei diese Begriffe in der Praxis ohnehin schon weitgehend...

Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 3

Auf den richtigen Marketing-Mix kommt es an

August 2016

Gerade wegen der vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten kommt dem richtigen Marketing-Mix so eine große Bedeutung zu. Man versteht darunter die konkrete Ausgestaltung und die optimale Kombination der absatzpolitischen Instrumente . Als Teil eines größeren Ganzen ist der Marketing-Mix ein Teilbereich der Absatzplanung und...

Auf den richtigen Marketing-Mix kommt es an

Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden

August 2016

Der Krankenstand dient der Genesung des Arbeitnehmers und ist daher mit gewissen Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers verbunden. Bedeutend ist dabei, dass sich der Arbeitnehmer schonen soll und daher auch der Aufenthalt außerhalb seines Zuhauses - abgesehen z.B. von Arztbesuchen bzw. wenn es der Heilung förderlich ist – nur...

Arztbesuch im Krankenstand muss dem Arbeitgeber angekündigt werden
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