Steuer-Info - Archiv

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Entfall der KESt-Freiheit für die Wertsteigerung von Zertifikaten ab 31. Juli 2005

November 2005

Die in der Klienten-Info Juli 2005 aufgezeigte Unklarheit betreffend die Besteuerung von Zertifikaten hat das BMF in den Aussendungen vom 17. Juni bzw. 1. August 2005 nunmehr wie folgt beseitigt: Für den Ertrag (Wertsteigerung) jedes ab dem 1. August 2005 emittierten Zertifikates fällt bis zur Tilgung 25% KESt an. Für die Wertsteigerung des vor...

Entfall der KESt-Freiheit für die Wertsteigerung von Zertifikaten ab 31. Juli 2005

Rückwirkendes Ereignis bei steuerbegünstigter Betriebsaufgabe

November 2005

Im Artikel „Steuerklausel…“ (Klienten-Info 10/2005) kam es bei den diesbezüglichen Ausführungen zu einer Vermischung der Tatbestände Verlust des halben Steuersatzes (§§ 24 u. 37 EStG) und Verlust der Steuerfreistellung der stillen Reserven (§ 24 Abs. 6 EStG). Eine nachträgliche Änderung der jeweiligen...

Rückwirkendes Ereignis bei steuerbegünstigter Betriebsaufgabe

Steuerklausel als rückwirkende Gestaltungsmöglichkeit zur Steuervermeidung

Oktober 2005

Die zunehmende Komplexität des Steuerrechtes führt dazu, dass bei einer Vertragsgestaltung die steuerlichen Folgen oft nicht mit Sicherheit feststellbar sind, zumal die Finanzbehörde i.d.R. nicht bereit ist, sich diesbezüglich festzulegen. Steuerklauseln können dieser Rechtsunsicherheit vorbeugenund vor nicht gewollten Steuerfolgen...

Steuerklausel als rückwirkende Gestaltungsmöglichkeit zur Steuervermeidung

Zurückbehaltung von Gebäuden bei Betriebsaufgabe - schädliche Einkünfte

Oktober 2005

Schon bisher bestand unter relativ restriktiven Bedingungen anlässlich der Betriebsaufgabe die Möglichkeit, auf Antrag eine Besteuerung der stillen Reserven im entnommenen Gebäude zu vermeiden, sofern das Gebäude bisher der Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen war und er gestorben ist, berufsunfähig wurde oder das 60. Lebensjahr vollendet...

Zurückbehaltung von Gebäuden bei Betriebsaufgabe - schädliche Einkünfte

Ab 1. Oktober 2005: Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten

Oktober 2005

Grundsätzlich gehören die Ausstellung von ärztlichen Zeugnissen und die Erstattung von ärztlichen Gutachten zur Berufstätigkeit eines Arztes und fällt somit unter die unechte Umsatzsteuerbefreiung. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 hat das BMF als Reaktion auf die jüngste Rechtsprechung des EuGH allerdings eine Ausweitung der...

Ab 1. Oktober 2005: Ausweitung der Umsatzsteuerpflicht für ärztliche Gutachten
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