Artikel zum Thema: Abgabenhinterziehung

Kurz-Infos

Oktober 2002
Kategorien: Klienten-Info

Falsche Umsatzsteuervoranmeldung als Abgabenhinterziehung

Der VwGH E. 18. Juli 2001, 98/13/0137 hat festgestellt, dass eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit § 33 Abs. 3 lit. d Finanzstrafgesetz bereits dann vorliegt, wenn durch die Umsatzsteuervoranmeldung unrichtige Vorsteuerbeträge wissentlich geltend gemacht werden. Die Tatsache, dass die Gutschrift nie ausgezahlt worden ist, qualifiziert der Gerichtshof als irrelevant.

Prokura nur an natürliche Personen

Da die Prokura ein persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Prinzipal und Prokuristen voraussetzt, kann sie nur natürlichen und nicht juristischen Personen erteilt werden, denn der Prinzipal hätte es bei jedem Geschäftsführerwechsel mit einem neuen Entscheidungsträger zu tun, was diesem nicht zugemutet werden kann (Kreisgericht Berlin 23.10.2001).

Mindestkörperschaftsteuerpflicht endet am Beginn des Kalendervierteljahres nach Ende der unbeschränkten Steuerpflicht

Da durch den Konkurs der Körperschaft weder die Rechtspersönlichkeit untergeht noch das Vermögen auf eine andere Person übergeht, bleibt die Mindestkörperschaftsteuerpflicht bestehen. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit führt nicht zur Beendigung der Körperschaftsteuerpflicht. Damit ist auch weiterhin die Mindestkörperschaftsteuer - bis zur Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch - zu entrichten (VwGH 05.04.2001, 99/15/0181 und EuGH 18.01.2001, C113/99).

Bild: © Henry Schmitt - Fotolia


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