Artikel zum Thema: Abschreibungsbasis

Ansiedlungssubventionen an Ärzte nicht umsatzsteuerpflichtig

November 2005
Kategorien: Klienten-Info

In ländlichen Regionen werden mitunter Ärzte durch Gewährung von Subventionen zur Ansiedlung motiviert. In der Regel sind diese Subventionen zur Abdeckung der Errichtungskosten bestimmt. Die Subventionsbestimmungen sehen dabei regelmäßig vor, dass falls die Praxis vor Ablauf einer bestimmten Zeit wieder aufgegeben wird, der Subventionsbetrag (anteilig) zurückgezahlt werden muss. Bisher war es umsatzsteuerlich strittig, ob durch die Gewährung der Subvention ein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen Arzt und Gemeinde begründet wird. Das ist deshalb bedeutsam, weil die Gemeinde regelmäßig nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und die Umsatzsteuerpflicht beim Arzt im Ergebnis den gewährten Zuschuss um 16,67% kürzen würde. Unter Einfluss der Judikatur des EuGH hat der VwGH E.23.11.2004, 2001/15/0103 nun entschieden, dass kein Leistungsaustausch vorliegt und die Subvention daher nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Hinsichtlich der einkommensteuerlichen Behandlung ist zu beachten, dass Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln für Investitionen zwar grundsätzlich steuerfrei sind, jedoch die Anschaffungskosten und damit die steuerliche Abschreibungsbasis für die Folgejahre kürzen.

Bild: © PascalR - Fotolia


Am  Platzl 7, A-7423 Pinkafeld
Tel.: 03357/43761
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do: 07:30 - 16:30
Fr: 07:30 - 13:30   

 

 

Partnerkanzlei in Güssing

Achtung

Diese Seite verwendet Cookies. Mit dem Benutzer unserer Webseite stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzhinweise im Impressum.

Ich stimme zu.