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Artikel zum Thema: Kapitalbesteuerung Neu

15 Ergebnisse zum Thema "Kapitalbesteuerung Neu"
Ergebnisse 1 bis 5

Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2019

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020 abgesetzt werden. Die...

Maßnahmen vor Jahresende 2019 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2018

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020 abgesetzt werden. Die...

Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2017

(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde zuletzt stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene Versicherungsverträge (bzw. begonnene Sanierungsmaßnahmen oder aufgenommene Darlehen für Wohnraumsanierung) können die Topfsonderausgaben noch bis 2020 abgesetzt werden. Die...

Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2014

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...

Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2013

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...

Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen
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