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Artikel zum Thema: Kirchenbeitrag

26 Ergebnisse zum Thema "Kirchenbeitrag"
Ergebnisse 11 bis 15

Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2014

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...

Maßnahmen vor Jahresende 2014 - Für alle Steuerpflichtigen

Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen

November 2013

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...

Maßnahmen vor Jahresende 2013 - Für alle Steuerpflichtigen

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

November 2012

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen - erforderlicher Inlandsbezug

Januar 2012

Gemäß § 102 Abs. 2 EStG sind bei der Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger (das sind Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich) Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit inländischen Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen....

Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen - erforderlicher Inlandsbezug

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen

November 2011

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen,...

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel - Für alle Steuerpflichtigen
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