Artikel zum Thema: Liebhaberei
Berücksichtigung von Aufwendungen der Liebhabereiphase bei späterer Änderung der Bewirtschaftung (Wechsel in die Einkunftsquelle)
Juli 2012
Ertragsteuerliche Liebhaberei wird regelmäßig angenommen wenn aus einer Tätigkeit aufgrund der Nähe zur persönlichen Lebensführung insgesamt kein Einnahmenüberschuss zu erwarten ist und dieser Tätigkeit daher die wirtschaftliche Grundlage abgesprochen wird. Typische Beispiele sind die Kombination von Hobby und Beruf...
Liebhaberei: Ansatz fiktiver Marktmietzinse bei Vorliegen gesetzlicher Mietzinsbeschränkungen
Juli 2011
Bekanntermaßen werden Vermietungstätigkeiten nur dann steuerlich anerkannt , wenn diese binnen 20 Jahren („ kleine Vermietung “ bei Vermietung von einzelnen Wohnungen oder Eigenheimen) bzw. 25 Jahren („ große Vermietung “ bei Vermietung von Objekten mit zumindest drei Wohneinheiten) einen Gesamtüberschuss...
Liebhaberei bei Vermietung von Eigentumswohnungen (sogenannte „kleine Vermietung“)
Juli 2010
Sofern bei der Vermietung einer Eigentumswohnung Verluste erzielt werden, können diese grundsätzlich mit anderen positiven Einkünften (z.B. aus Angestelltentätigkeit, selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit) im Jahr der Entstehung ausgeglichen werden . Wird jedoch über einen Zeitraum von 20 Jahren kein...
Werbungskostenabzug für leerstehende Wohnungen
Mai 2010
Für die Anerkennung von Werbungskosten im Rahmen der Vermietung und Verpachtung ist es notwendig die Finanzverwaltung regelmäßig von der tatsächlichen Vermietungsabsicht zu überzeugen. Dies ist beispielsweise bei Aufnahme der Vermietungstätigkeit der Fall, wenn durch Prognoserechnungen zu beweisen ist, dass langfristig betrachtet...
Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten
November 2008
Umschulungskosten können Ausbildungs- und Fortbildungskosten vergleichbar als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Den Lohnsteuerrichtlinien sowie den uneinheitlichen UFS-Entscheidungen folgend, gelten als wesentliche Voraussetzungen, dass schon eine berufliche Tätigkeit bestanden hat und dass die Umschulung so umfassend ist,...