Artikel zum Thema: Offenlegung
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses
Januar 2024
Hier finden Sie eine Übersicht über die Verpflichtung zur Einreichung des Jahresabschlusses.
Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2023
September 2023
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der...
Kurz-Info: Vorübergehende Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Februar 2023
Zum Jahresende 2022 hin wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen bzgl. der Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für den Jahresabschluss bis Juni 2023 zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist (Einreichung beim Firmenbuch) für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor dem 1. Juli 2022 von 9 auf...
Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Juni 2022
Unlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag...
Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses coronabedingt bis 31.12.2021
September 2021
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19 bedingten Erschwernisse in den verschiedenen Wirtschafts- und...