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Artikel zum Thema: Unecht umsatzsteuerbefreit

15 Ergebnisse zum Thema "Unecht umsatzsteuerbefreit"
Ergebnisse 6 bis 10

Bloßes Erscheinungsbild einer Privatkrankenanstalt ist dem VwGH zu wenig

Juli 2009

Ärzte erzielen in ihrer Ordination Einkünfte aus selbständiger Arbeit und die Umsätze sind unecht umsatzsteuerbefreit, weshalb kein Vorsteuerabzug möglich ist. Im Rahmen einer (Privat)Krankenanstalt liegen für den Arzt Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor und die Umsätze unterliegen dem begünstigten (Umsatz)Steuersatz...

Bloßes Erscheinungsbild einer Privatkrankenanstalt ist dem VwGH zu wenig

10% Umsatzsteuer auf Arzneimittel - der Weg durch den Medikamentendschungel

Juni 2009

Bekanntermaßen (siehe KI 11/08) wurde mit 1.1.2009 bei der Lieferung, bei innergemeinschaftlichem Erwerb und bei der Einfuhr von Arzneimitteln der Umsatzsteuersatz von 20% auf 10% gesenkt. Da der Begriff des Arzneimittels im UStG nicht definiert ist und auch das Wort Medikament lediglich einen Überbegriff darstellt, sollen nachfolgend...

10% Umsatzsteuer auf Arzneimittel - der Weg durch den Medikamentendschungel

Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung

Mai 2009

Aus der aktuellen steuerlichen Judikatur gibt es einige interessante Urteile, die nachstehend kurz zusammengefasst dargestellt werden. Kein Freibetrag für investierte Gewinne bei Basispauschalierung: Wie schon in der KI 08/08 berichtet, hat sich abgezeichnet, dass neben einer Basispauschalierung kein Freibetrag für investierte Gewinne geltend...

Neues aus der steuerlichen Rechtsprechung

Bedarfsprüfung für private Ambulatorien gemeinschaftsrechtswidrig!

April 2009

Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 10.3.2009, Rs C-169/07 „Hartlauer“) ist die Versagung einer Bewilligung für die Errichtung eines privaten Ambulatoriums für Zahnheilkunde mit der Begründung, dass angesichts des bestehenden Versorgungsangebots durch Kassenvertragsärzte kein Bedarf besteht, gemeinschaftsrechtswidrig...

Bedarfsprüfung für private Ambulatorien gemeinschaftsrechtswidrig!

Umsatzsteuerbefreiung für Privatschulen und Privatlehrer

November 2008

Die Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen sind steuerfrei , wenn nachgewiesen werden kann, dass eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit ausgeübt wird. Diese Steuerbefreiung soll Wettbewerbsverzerrungen zwischen privaten und öffentlichen Schulen vermeiden. Der Begriff der...

Umsatzsteuerbefreiung für Privatschulen und Privatlehrer
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