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Artikel zum Thema: Vermietung zu Wohnzwecken

20 Ergebnisse zum Thema "Vermietung zu Wohnzwecken"
Ergebnisse 6 bis 10

Liebhaberei bei der großen und kleinen Vermietung

August 2019

Wird eine Tätigkeit als steuerliche "Liebhaberei" eingestuft, so dürfen daraus resultierende Verluste nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden bzw. nicht in Folgejahre vorgetragen werden. So können etwa Verluste aus der Vermietung und Verpachtung nicht mit positiven steuerlichen Einkünften wie z.B....

Liebhaberei bei der großen und kleinen Vermietung

Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für Unternehmer

November 2018

Der immer näher rückende Jahreswechsel sollte zum Anlass für einen Steuer-Check genommen werden. Denn es finden sich regelmäßig Möglichkeiten, durch gezielte Maßnahmen legal Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften kann durch die...

Maßnahmen vor Jahresende 2018 - Für Unternehmer

Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für Unternehmer

November 2017

Nicht zuletzt durch die Neuwahlen sind große steuerliche Änderungen im Jahr 2017 ausgeblieben. Der bevorstehende Jahreswechsel sollte dennoch wie jedes Jahr zum Anlass genommen werden, durch ein paar Maßnahmen noch Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften...

Maßnahmen vor Jahresende 2017 - Für Unternehmer

Maßnahmen vor Jahresende 2016 - Für Unternehmer

November 2016

Im Gegensatz zur Steuerreform 2015/16 gibt es für 2017 keine fundamentalen Änderungen. Dennoch sollte auch der bald wieder bevorstehende Jahreswechsel zum Anlass genommen werden, durch ein paar Maßnahmen noch Steuern zu sparen bzw. die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Antrag auf Gruppenbesteuerung stellen Bei Kapitalgesellschaften kann...

Maßnahmen vor Jahresende 2016 - Für Unternehmer

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Mai 2016

Im Rahmen der Steuerreform 2015/16 wurde auch die AfA für Gebäude im betrieblichen Bereich auf (bis zu) 2,5% p.a. vereinheitlicht . Da diese Änderung für im Jahr 2016 beginnende Wirtschaftsjahre gilt, ist sie auch auf bereits bestehende Gebäude anzuwenden. Dadurch kommt es zu Überführungen von 2% bzw. 3% auf den AfA-Satz...

BMF-Information zu Änderungen bei der Gebäudeabschreibung
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